{"id":1287,"date":"2022-12-22T14:46:34","date_gmt":"2022-12-22T13:46:34","guid":{"rendered":"http:\/\/ap-s.makeasmile-media.de\/?page_id=1287"},"modified":"2026-09-28T11:52:15","modified_gmt":"2026-09-28T09:52:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.19.4&#8243; background_color=&#8220;gcid-08b03a43-e48a-45a7-b46b-30615f191026&#8243; global_colors_info=&#8220;{%22gcid-08b03a43-e48a-45a7-b46b-30615f191026%22:%91%22background_color%22%93}&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_post_title meta=&#8220;off&#8220; featured_image=&#8220;off&#8220; _builder_version=&#8220;4.19.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_post_title][et_pb_toggle title=&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AP&#038;S International GmbH, Donaueschingen&#8220; toggle_icon=&#8220;&#x3f;||divi||400&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.2&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h4>\n<h6>I. Geltungsbereich<\/h6>\n<p>1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschlie\u00dflich. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>2. Sofern der Besteller Unternehmer ist, gelten diese Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die gesamte Dauer laufender und k\u00fcnftiger Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn auf sie bei einem nachfolgenden Gesch\u00e4ft nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird.<\/p>\n<h6>II. Vertragsumfang<\/h6>\n<p>1. F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend, im Falle eines Angebots unsererseits dieses, jedoch im Falle einer zeitlichen Bindung unseres Angebots nur bei fristgem\u00e4\u00dfer Annahme; bei Frist\u00fcberschreitung sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden.<\/p>\n<p>2. Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>3. Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<h6>III. Preis und Zahlung<\/h6>\n<p>1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk (EXW ICC Incoterms 2020), einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Auf schriftlich ge\u00e4u\u00dferten Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p>2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar, frei an unsere Zahlstelle zu leisten und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlungsverzug d\u00fcrfen wir Verzugszinsen zum bank\u00fcblichen Satz berechnen, es sei denn, dass von uns ein h\u00f6herer oder vom Besteller ein niedrigerer Zinsausfall nachgewiesen wird. Unser Recht, Verzugszinsen in H\u00f6he des jeweils gesetzlichen Verzugszinssatzes zu fordern, bleibt in jedem Falle unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3. Der Mindestauftragswert betr\u00e4gt \u20ac 150,- netto, zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. F\u00fcr Bestellungen unter diesem Wert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von \u20ac 50,-.<\/p>\n<p>4. Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Bestellers, ausgenommen rechtskr\u00e4ftig festgestellter Forderungen, ist nicht statthaft.<\/p>\n<p>5. Unseren Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Kostenfaktoren zugrunde. Falls bis zur Lieferung &#8211; nicht jedoch innerhalb 4 Monaten nach Vertragsschluss &#8211; einschneidende Material-, Lohn- oder sonstige Kostenerh\u00f6hungen eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor.<\/p>\n<p>6. Nehmen wir im Einzelfall aufgrund ausdr\u00fccklicher Vereinbarung Wechsel oder Schecks an, erfolgt dies nur zahlungshalber. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr rechtzeitige Vorlegung \u00fcbernehmen wir nicht. Bei Wechselzahlung gilt als Zahlungseingang der Tag der Einl\u00f6sung des Wechsels. Alle Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten des Bestellers.<\/p>\n<h6>IV. Lieferzeit<\/h6>\n<p>1. Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung beim Besteller, jedoch nicht vor der Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der gegebenenfalls erforderlichen Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie dem Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.<\/p>\n<p>2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<\/p>\n<p>3. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen im Falle von h\u00f6herer Gewalt, insbesondere bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, hier wieder bei Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umst\u00e4nde bei unseren Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller unverz\u00fcglich mitteilen.<\/p>\n<p>4. Wird der Versand aus Gr\u00fcnden, die vom Besteller zu vertreten sind, insbesondere aufgrund einer Anordnung des Bestellers, verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1\/2 v. H. des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/p>\n<h6>V. Gefahr\u00fcbergang und Entgegennahme<\/h6>\n<p>1. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller \u00fcber und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, \u00fcbernommen haben.<\/p>\n<p>2. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller \u00fcber; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.<\/p>\n<p>3. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie wesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer VII. entgegenzunehmen.<\/p>\n<p>4. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr den Besteller objektiv wertlos ist.<\/p>\n<h6>VI. Eigentumsvorbehalt<\/h6>\n<p>1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis s\u00e4mtliche unserer Forderungen &#8211; einschlie\u00dflich Wechselforderungen &#8211; gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes berechtigt. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Vorschriften \u00fcber den Verbraucher-Darlehensvertrag Anwendung finden, ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Wir k\u00f6nnen verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden, Waren weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in H\u00f6he des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.<\/p>\n<p>3. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden, Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h6>VII. Sachm\u00e4ngelhaftung<\/h6>\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel haften wir wie folgt:<\/p>\n<p>1. Unsere Sachm\u00e4ngelhaftung erstreckt sich nur auf die zur Zeit des Gefahr\u00fcbergangs vorliegenden M\u00e4ngel. Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung (einschlie\u00dflich \u00c4nderungen und Instandhaltungen), ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Wenn und soweit sich die Beanstandungen des Bestellers als unberechtigt erweisen, insbesondere Sch\u00e4den vorliegen, f\u00fcr die wir gem\u00e4\u00df dem vorstehenden Satz nicht haften, tr\u00e4gt der Besteller alle Kosten, die uns dadurch entstanden sind.<\/p>\n<p>2. Ist der Besteller Unternehmer, muss er uns M\u00e4ngel schriftlich nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen anzeigen, ansonsten unsere Leistung als genehmigt gilt:<\/p>\n<p>a. Offensichtliche M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich ab Anlieferung bzw., wenn Aufstellung oder Montage durch uns, oder wenn ein Probebetrieb vereinbart ist, ab Abschluss von Aufstellung, Montage oder Probebetrieb anzuzeigen, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten),<\/p>\n<p>b. nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich ab deren Entdeckung anzuzeigen.<\/p>\n<p>3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir, sofern die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung finden, nach unserer Wahl, sofern die Vorschriften des Kaufvertragsrechts Anwendung finden, nach Wahl des Bestellers, zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung (nachfolgend: Nacherf\u00fcllung) verpflichtet. Wir sind berechtigt, die vom Besteller gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Das gilt nicht, soweit sich diese Kosten dadurch erh\u00f6hen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde; diese hat der Besteller zu tragen.<\/p>\n<p>4. Schl\u00e4gt die Mangelbeseitigung wiederholt fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verz\u00f6gert sich diese \u00fcber eine angemessene Frist hinaus, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Verg\u00fctung entsprechend zu mindern. Sofern die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung finden, ist der Besteller ferner in dringenden F\u00e4llen, insbesondere bei Gef\u00e4hrdung seiner Betriebssicherheit oder wenn ihm aus anderen Gr\u00fcnden unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfe Sch\u00e4den drohen, berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen (nachfolgend: Selbstvornahme) und von uns den Ersatz seiner notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Die Obliegenheit des Bestellers, uns unverz\u00fcglich von der geplanten Selbstvornahme zu unterrichten, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Schadensersatzersatzanspr\u00fcche wegen Mangelhaftigkeit sind ausgeschlossen, soweit<\/p>\n<p>a. wir nicht eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen haben oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt,<\/p>\n<p>b. der Schaden nicht auf einem zumindest grobfahrl\u00e4ssigen Verhalten eines unserer Mitarbeiter oder Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruht oder<\/p>\n<p>c. der Schaden nicht auf einer zumindest fahrl\u00e4ssigen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruht.<\/p>\n<p>Im Falle der vorstehenden Ziff. a. und &#8211; soweit der Schaden auf einem Verhalten eines Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruht &#8211; Ziff. b. ist unsere Haftung auf die H\u00f6he des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine gegebenenfalls gem\u00e4\u00df dem Produkthaftungsgesetz bestehende Haftung bleibt in jedem Falle unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers betr\u00e4gt, sofern die Vorschriften \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf Anwendung finden, zwei Jahre, ansonsten ein Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p>\n<h6>VIII. Rechtsmangelhaftung, insbesondere Patente<\/h6>\n<p>1. Unsere Haftung f\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel des Liefergegenstandes, insbesondere wegen der Verletzung von Urheberrechten, Marken, Patenten oder sonstigen Schutzrechten ist ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand auf einem Entwurf, insbesondere der Konstruktion des Bestellers beruht. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr den Ausschluss bzw. die Begrenzung unserer Haftung Ziffer VII. Abs. 5. entsprechend. Soweit danach eine Haftung besteht, besteht sie in unserer Verpflichtung, den Besteller von Anspr\u00fcchen Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten, Marken, Patenten oder sonstigen Schutzrechten freizustellen. Zus\u00e4tzliche Voraussetzung f\u00fcr diesen Freistellungsanspruch ist, dass<\/p>\n<p>a. der Besteller uns im gesetzlichen Rahmen die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Einflussnahme auf die Auseinandersetzung mit dem angeblichen Inhaber des behaupteten Schutzrechts erm\u00f6glicht, insbesondere im Rahmen eines Rechtsstreits mit diesem (unter Einschluss unseres Rechts, einen Prozessvergleich zu schlie\u00dfen), und uns bei dieser Auseinandersetzung &#8211; soweit zumutbar &#8211; unterst\u00fctzt, insbesondere durch unverz\u00fcgliche \u00dcbermittlung der im Rahmen dieser Auseinandersetzung erforderlichen und uns nicht zug\u00e4nglichen Informationen gegen Erstattung seiner erforderlichen Aufwendungen durch uns,<\/p>\n<p>b. dass die behauptete Rechtsverletzung ausschlie\u00dflich auf der Verletzung unserer vertraglichen Pflichten, insbesondere auf der Bauweise des Liefergegenstandes, insbesondere nicht auf einer uns nicht zurechenbaren Verwendung des Liefergegenstandes, insbesondere auf der Verbindung oder dem Gebrauch im Zusammenhang mit anderen Produkten beruht.<\/p>\n<p>2. Wir haben das Recht, uns von den in Abs.1 \u00fcbernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass wir entweder:<\/p>\n<p>a. die erforderlichen Lizenzen bez\u00fcglich der angeblich verletzten Schutzrechte beschaffen oder<\/p>\n<p>b. dem Besteller einen ge\u00e4nderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verf\u00fcgung stellen, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bez\u00fcglich des Liefergegenstandes beseitigen.<\/p>\n<h6>IX. Haftungsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr sonstige Pflichtverletzungen<\/h6>\n<p>Soweit Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung in Rede stehen, gelten die Bestimmungen zum Ausschluss beziehungsweise Grenzen unserer Haftung gem\u00e4\u00df vorstehend Ziffer VII. Abs. 5. entsprechend.<\/p>\n<h6>X. Entfallen \/ Anpassung der Leistungspflichten<\/h6>\n<p>Unbeschadet des Ausschlusses bzw. der Grenzen unserer Haftung gem\u00e4\u00df vorstehend Ziffer IV. Abs. 4., VII. Abs. 5., VIII. Abs. 1. Satz 2 und IX. stehen uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Leistungsverweigerungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 275 Abs. 2 BGB wegen sogenannter faktischer Unm\u00f6glichkeit bzw. das Recht zu, wegen St\u00f6rung der Gesch\u00e4ftsgrundlage gem\u00e4\u00df \u00a7 313 BGB, insbesondere im Falle nicht nur vor\u00fcbergehend vorliegender Umst\u00e4nde gem\u00e4\u00df vorstehend Ziffer IV. Abs. 3., eine Anpassung des Vertrags zu verlangen bzw. vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<h6>XI. Russland-Verbots-Klausel<\/h6>\n<p>1. Der [Importeur\/K\u00e4ufer] darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833\/2014 des Rates fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische F\u00f6deration oder zur Verwendung in der Russischen F\u00f6deration verkaufen, ausf\u00fchren oder wiederausf\u00fchren.<\/p>\n<p>2. Der [Importeur\/K\u00e4ufer] bem\u00fcht sich nach besten Kr\u00e4ften, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschlie\u00dflich m\u00f6glicher Wiederverk\u00e4ufer, vereitelt wird.<\/p>\n<p>3. Der [Importeur\/K\u00e4ufer] richtet einen angemessenen \u00dcberwachungsmechanismus ein und erh\u00e4lt ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschlie\u00dflich m\u00f6glicher Wiederverk\u00e4ufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln w\u00fcrden.<\/p>\n<p>4. Jeder Versto\u00df gegen die Abs\u00e4tze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Versto\u00df gegen ein wesentliches Element dieses Vertrages dar, und der [Exporteur\/Verk\u00e4ufer] ist berechtigt, angemessene Abhilfema\u00dfnahmen zu verlangen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf:<\/p>\n<p>a. K\u00fcndigung dieses Vertrages; und<\/p>\n<p>b. eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 50 % des Gesamtwerts dieses Vertrages oder des Preises der ausgef\u00fchrten Waren, je nachdem, welcher Wert h\u00f6her ist.<\/p>\n<p>5. Der [Importeur\/K\u00e4ufer] informiert den [Exporteur\/Verk\u00e4ufer] unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige Probleme bei der Anwendung der Abs\u00e4tze (1), (2) oder (3), einschlie\u00dflich etwaiger relevanter Aktivit\u00e4ten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln k\u00f6nnten. Der [Importeur\/K\u00e4ufer] stellt dem [Exporteur\/Verk\u00e4ufer] innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung dieser Informationen diese in Bezug auf die Einhaltung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen (1), (2) und (3) zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h6>XII. Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h6>\n<p>Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber den Warenkauf vom 11.04.1980. \u00d6rtlicher und internationaler Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten, einschlie\u00dflich Wechsel &#8211; und Scheckprozessen, ist unser Hauptsitz, oder der Sitz unserer f\u00fcr die Lieferung zust\u00e4ndigen Zweigniederlassung. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.<\/p>\n<p>Stand: 22.07.2024<\/p>\n<p>[\/et_pb_toggle][et_pb_toggle title=&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AP&#038;S US Inc., New York&#8220; toggle_icon=&#8220;&#x3f;||divi||400&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.9&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>General Terms and Conditions of Sale and Delivery<\/h4>\n<p>These General Terms and Conditions of Sale and Delivery (these \u201cTerms\u201d) are applicable to all U.S. customers (the \u201cCustomers\u201d and each, individually, a \u201cCustomer\u201d) of AP&amp;S US Inc., a Delaware corporation (the Company\u201d).<\/p>\n<h5>1. Terms and Conditions of Sale:<\/h5>\n<p>1.1.<br \/>Company shall sell and deliver to Customer and Customer shall purchase and accept from Company the products (herein, the \u201cProducts\u201d) described on or in any confirmed order, agreement or quotation, or any combination thereof (the \u201cOrder\u201d), pursuant to the terms and conditions of the Order and those specified below, which taken together shall constitute the entire agreement between Company and Customer regarding the Products (herein, this \u201cAgreement\u201d).<\/p>\n<p>1.2.<br \/>No other terms or conditions shall be of any effect unless otherwise specifically agreed to by Company in a separate written agreement duly signed by an officer of Company. Customer will be deemed to have assented to all Terms if any part of the Products is accepted by Customer. If Customer finds any Term not acceptable, Customer must so notify Company at once and must reject the Products delivered under this Agreement. Any additional or different terms or conditions contained in Customer&#8217;s order or response hereto shall be deemed objected to by Company and shall be of no effect. No general terms and conditions of a Customer shall at any time form a part of the content of any contract or agreement between the Customer and the Company, even if they are not further expressly rejected by the Company.<\/p>\n<p>1.3.<br \/>Unless otherwise agreed in writing, all quotations for Products are valid for a period of two (2) months from the date of issue. Subsequent modifications in quantity or quality, if such are requested by Customer, generally will cause a modification of the quoted price. Drawings and samples enclosed with any quotation remain the property of Company. All drawings and samples shall be treated confidentially by Customer and must be returned to Company after usage.<\/p>\n<p>1.4.<br \/>No Order is binding upon the Company until the earlier of acceptance of the Order in writing or the delivery of the Products to the Customer. Notwithstanding any prior acceptance of an Order by Company, Company shall have no obligation if the Customer is in breach of any of its obligations hereunder, or any other agreement between the Customer and Company, at the time Company\u2019s performance was due.<\/p>\n<p>1.5.<br \/>All verbal agreements concerning the terms of any Order, including agreements made by telephone, shall have no force and effect unless and until acknowledged by the Company in writing.<\/p>\n<p>1.6.<br \/>Customer shall bear all costs associated with the cancellation or modification of the Order, which will be calculated based on the time between the Company&#8217;s receipt of the cancellation and the purchase order confirmation. The following cancellation fees apply specifically to the sale of equipment:<\/p>\n<ul>\n<li>cancellation 4 weeks after order = cancellation fee of 25% of project volume<\/li>\n<li>cancellation 12 weeks after order = cancellation fee of 50% of project volume<\/li>\n<li>cancellation 16 weeks after order = cancellation fee of 75% of project volume<\/li>\n<li>cancellation 10 weeks before delivery (pursuant to Section 4.1) = cancellation fee of 100% of project volume<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>2. Prices:<\/strong><\/h5>\n<p>2.1.<br \/>All price quotations are FCA Company\u2019s parent facility at Obere Wiesen 9, 78166 Donaueschingen, Germany (per ICC Incoterms 2020) and do not include costs for packaging, postage or other freight charges, insurance or taxes, if any.<\/p>\n<p>2.2.<br \/>Products\u2019 prices will be governed by the Company&#8217;s current prices in effect from time to time or by special price quotes made to customer in writing. A price list available on request.<\/p>\n<p>2.3.<br \/>Prices quoted in a currency other than Unites States Dollars are based on the official exchange rate on the date of the quote. Prices will be invoiced on the basis of the currency exchange rate in effect on the date of confirmation of any Order.<\/p>\n<p>2.4.<br \/>If the U.S. Producer Price Index (PPI) for machinery and equipment, covering all materials (material rate ~65%), reflects an increase of more than ten percent (10%) from the day of order to the day of delivery, this cost increase will be passed down to the customer with a factor of 0.5.<\/p>\n<h5>3. <strong>Terms of Payment:<\/strong><\/h5>\n<p>3.1.<br \/>Unless otherwise agreed to in writing by the Company, Customer shall pay the purchase price for spare parts and upgrades within thirty (30) days upon delivery according to Section 4.1.<\/p>\n<p>3.2.<br \/>For orders with a value below on hundred fifty U.S. Dollars ($150.00), excluding any applicable taxes, we charge an additional handling fee of Fifty U.S. Dollars ($50.00).<\/p>\n<p>3.3.<br \/>Company may without notice change or withdraw extensions of credit at any time. If Company ceases to extend credit terms before shipment, Customer&#8217;s sole remedy shall be cancellation of its order. If Customer does not receive notice before shipment, its sole remedy shall be rejection of the Products immediately upon delivery.<\/p>\n<p>3.4.<br \/>If the Customer fails to make payment on or before the date required, Customer shall pay interest to the Company at the rate of one point five percent (1.5%) per month or such lesser amount permitted by law. The specification or charging of interest shall not be deemed an agreement to extend credit.<\/p>\n<p>3.5.<br \/>If Customer fails to observe these Terms or the terms of any other agreements between Company and Customer, or if Customer becomes insolvent, all balances then due and owing to the Company shall become due immediately, notwithstanding any agreed upon payment periods. Any Orders that have been confirmed by the Company but not yet filled shall in such cases become cancellable at the sole discretion of Company.<\/p>\n<p>3.6.<br \/>Customer does not enjoy a right of set-off under any circumstances.<\/p>\n<p>3.7.<br \/>Standard payment terms if no other individual agreement closed between the companies:<\/p>\n<ul>\n<li>50 % down payment within 14 days of order confirmation<\/li>\n<li>40 % within 14 days of delivery according to Section 4.1<\/li>\n<li>10 % within 14 days of installation<\/li>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul><\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h5>4. <strong>Delivery Terms<\/strong><strong>:<\/strong><\/h5>\n<p>4.1.<br \/>Except as otherwise specified in this Agreement, the Products shall be sold and delivered FCA Works (per ICC Incoterms 2020) Company\u2019s parent facility at Obere Wiesen 9, 78166 Donaueschingen, Germany. Title to and risk of loss for the Products shall pass to Customer upon delivery thereof to any common carrier at such facility.<\/p>\n<p>4.2.<br \/>Any agreed Delivery Period commences on the day on which any Order and accompanying documents, such as drawings, have been clarified by the Company, but in any event no earlier than the written acceptance of any Order by the Company. Sales which extend over a certain period of time, and where quantities have not been fixed in advance, shall be subject to separate agreements concerning the quantity and delivery period regarding each separate sales transaction and\/or request for delivery made by a Customer. Delivery Periods determine the date of dispatch FCA. All delivery dates are approximate; time shall not be of the essence.<\/p>\n<p>4.3.<br \/>Customer will be billed for and shall pay all freight, transportation, shipping, insurance and handling charges, duties, and taxes, including any applicable VAT, sales, personal property, <em>ad valorem<\/em>, and other taxes, duties, levies or charges imposed by any governmental authority, irrespective of whether applicable law makes such items the responsibility of the buyer or seller, but excluding any taxes payable by Company with respect to its net income.<\/p>\n<p>4.4.<br \/>Customer, shall, subject to Company&#8217;s available facilities at the shipping point, determine the type of transportation and shall notify Company thereof at the time Customer places each Order. If Customer shall fail to so notify Company, Company or its agent may select any commercial air, ship, motor or rail carrier or any combination thereof for the transportation of the Products. Company will make deliveries of the Products in the quantities ordered as near as reasonably possible to Customer&#8217;s requested delivery dates.<\/p>\n<p>4.5.<br \/>Company shall use its reasonable efforts to deliver the Products to Customer by the agreed upon date. However, except in cases of Company\u2019s willful misconduct or gross negligence, Company shall not be liable to Customer for delays in delivery or damage to Products while in transit, irrespective of whether Company or Customer determined the mode of transportation.<\/p>\n<p>4.6.<br \/>In cases of deliveries of Products manufactured to Customer\u2019s specification (\u201cSpecial Orders\u201d), Company reserves the right to rely on the technical specifications provided by Customer.<\/p>\n<p>4.7.<br \/>Unless otherwise agreed to in writing, all tools, models, plans, blueprints or other devices and\/or documents used and\/or developed by Company (the \u201cTools\u201d) in order to fulfill any Order or Special Order are the property of the Company, even if the cost of development and\/or manufacturing of such tools, models, plans, blueprints or other devices and\/or documents was wholly or partially borne by the Customer.<\/p>\n<p>4.8.<br \/>If the transport is postponed due to reasons within the responsibility of the Customer, especially in cases where the Customer asks the Company to deliver the goods later than on the last day of the fixed time of delivery, the Company is entitled to claim for compensation for the storage costs of the goods. If the goods are stored in Company\u2019s or Company\u2019s parent\u2019s premises, the Customer is liable for a compensation at an amount of zero point five percent (0.5%) of the value of the goods during each month of the postponement. However, we are also entitled to dispose of the goods otherwise, if a notification of the Customer with a reasonable time limit for him to take over the delivery is unsuccessful. In this case, the Company may deliver goods other than the goods originally destined for delivery within a reasonable new fixed time of delivery.<\/p>\n<p>4.9.<br \/>Subsequent deliveries and deliveries of spare parts during the warranty period (DAP): no charge subsequent equipment deliveries as well as spare parts supplied during the warranty period shall be performed under DAP (Incoterms\u00ae\u202f2020) \u2013 named place of destination to be specified by the customer in the purchase order.<\/p>\n<p>The import procedure (including duties, import VAT, charges, and any governmental permits\/registrations) shall be carried out by the customer at its own cost and responsibility.<\/p>\n<h5>5. <strong>Security Interest:<\/strong><\/h5>\n<p>5.1.<br \/>As security for the timely payment and performance of all Customer\u2019s indebtedness to Company, Customer hereby grants to Lender a first priority security interest in the Products following delivery thereof to Customer (\u201cCollateral\u201d). Such Interest shall remain in force until payment in full of the entire purchase price for the Products and any other amounts due to the Company by Customer.<\/p>\n<p>5.2.<br \/>If so requested by Company, the Customer shall deliver to Company, in form and substance satisfactory to Company, and duly executed as required by Company, financing statements and other security interest per\u00adfec\u00adtion documentation in form and substance satisfactory to Company, duly filed under the UCC in all juris\u00addictions as may be necessary, or in Company\u2019s opinion, desir\u00adable, to perfect Company\u2019s security interest and lien in the Collateral, in order to establish, perfect, preserve and protect Company\u2019s security interest as a legal, valid and enforceable security interest and lien, and all property or documents of title, in cases in which possession is required for the perfection of Company\u2019s security interest.<\/p>\n<h5><strong>6. <\/strong><strong>Limitation of Liability:<\/strong><\/h5>\n<p>6.1.<br \/>Under no circumstances shall Company be liable for any punitive, indirect, incidental, special or consequential damages, including but not limited to damages for loss of earnings, profits, revenue, goodwill or use, incurred by Customer or any third party, whether in an action based upon equity, contract, tort, strict liability, or imposed by case law or statute, or otherwise, even if previously advised of the possibility of such damages.<\/p>\n<p>6.2.<br \/>Notwithstanding the terms and conditions set forth in Section 6.1, Company\u2019s liability, whether based upon contract, tort, equity, negligence or any other legal concept, shall in no event exceed the value of Customer\u2019s order to which the damages pertain, as described on the Order Form. It is agreed and acknowledged that the provisions of this Agreement allocate the risks between Company and Customer in an equitable manner, that Company\u2019s pricing reflects this allocation of risk, and that, but for this allocation and limitation of liability, Company would not have entered into this Agreement.<\/p>\n<p>6.3.<br \/>In jurisdictions that limit the scope of or preclude limitations or exclusions of remedies, damages or liability, such as liability for gross negligence or willful misconduct, or that do not allow implied warranties to be excluded, the limitations or exclusions of warranties, remedies, damages or liability set forth above are intended to apply to the maximum extent permitted by applicable law. Customer may also have other rights that vary by state, country or other jurisdiction.<\/p>\n<h5>7. <strong>Force Majeure:<\/strong><\/h5>\n<p>7.1.<br \/>Company shall not be liable to Customer or any other person for any failure or delay in the performance of any obligation under this Agreement due to events beyond its reasonable control, including, but not limited to, fire, storm, flood, earthquake, explosion, accident, acts of the public enemy, wars, riots and public disorder, sabotage, strikes, lockouts, labor disputes, labor shortages, work slowdown, stoppages or delays, shortages or failures or delays of energy, materials, supplies or equipment, transportation embargoes or delays, acts of God, breakdown in machinery or equipment, and, except as otherwise set forth in this Agreement, acts or regulations or priorities of the federal, state or local governments.<\/p>\n<p>7.2.<br \/>Customer shall not be liable to Company or any other person for any failure or delay in the performance of any obligation under this Agreement due to events beyond its reasonable control, including, but not limited to, fire, storm, flood, earthquake, explosion, accident, acts of the public enemy, wars, riots and public disorder, sabotage, strikes, lockouts, labor disputes, labor shortages, work slowdown, stoppages or delays, shortages or failures or delays of energy, materials, supplies or equipment, transportation embargoes or delays, acts of God, breakdown in machinery or equipment, and, except as otherwise set forth in this Agreement, acts or regulations or priorities of the federal, state or local governments.<\/p>\n<p>7.3.<br \/>When the event operating to excuse performance by either party shall cease, this Agreement shall continue in full force until all deliveries have been completed.<\/p>\n<h5>8. <strong>Miscellaneous Terms:<\/strong><\/h5>\n<p>8.1.<br \/>Any controversy or claim arising out of or relating to this Agreement, or the negotiation or breach thereof, shall be exclusively settled by arbitration in accordance with the International Arbitration Rules of the American Arbitration Association (\u201cAAA\u201d). The award shall be final and binding. Judgment upon the award rendered by the arbitrator or the arbitrators may be entered in any court having jurisdiction thereof. The arbitration shall be held in New York, New York, shall be conducted in the English language, and shall be conducted (i) if the amount in dispute is less than two hundred fifty thousand U.S. Dollars ($250,000), before a single arbitrator mutually agreeable to Company and Customer, or if no agreement can be reached, then selected by the AAA, or (ii) of the amount in dispute is two hundred fifty thousand U.S. Dollars ($250,000) or more, before three (3) arbitrators. The arbitrator(s) shall make detailed findings of fact and law in writing in support of his, her or their decision, and shall award reimbursement of attorney\u2019s fees and other costs of arbitration to the prevailing party, in such manner as the arbitrator shall deem appropriate. In addition, the losing party shall reimburse the prevailing party for reasonable attorneys\u2019 fees and disbursements, the costs of the arbitration (including but not limited to the fees and expenses of the arbitrator and expert witnesses) and the costs incurred by the prevailing party in successfully seeking any preliminary equitable relief or judicially enforcing any arbitration award.<\/p>\n<p>8.2.<br \/>This Agreement shall be governed by and construed in accordance with the law of the State of New York, without giving effect to principles of conflict of laws.<\/p>\n<p>8.3.<br \/>If any provision contained in this Agreement is held to be invalid, illegal or unenforceable, such invalid, illegal or unenforceable provision shall be severed from the remainder of this Agreement, and the remainder of this Agreement shall be enforced. In addition, the invalid, illegal or unenforceable provision shall be deemed to be automatically modified, and, as so modified, to be included in this Agreement, such modification being made to the minimum extent necessary to render the provision valid, legal and enforceable. Notwithstanding the foregoing, however, if the severed or modified provision concerns all or a portion of the essential consideration to be delivered under this Agreement by one party to the other, the remaining provisions of this Agreement shall also be modified to the extent necessary to equitably adjust the parties\u2019 respective rights and obligations hereunder.<\/p>\n<p>8.4.<br \/>In the event of a violation or threatened violation of Company\u2019s proprietary rights, Company shall have the right, in addition to such other remedies as may be available pursuant to law or this Agreement, to temporary or permanent injunctive relief enjoining such act or threatened act. The parties acknowledge and agree that legal remedies for such violations or threatened violations are inadequate and that Company would suffer irreparable harm.<\/p>\n<p>8.5.<br \/>The parties hereto are independent contractors and nothing in this Agreement will be construed as creating a joint venture, employment or agency relationship between the parties.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>This Agreement, including any Schedules attached hereto, contains the entire agreement of the parties with respect to the subject matter of this Agreement, and supersedes all prior agreements between them, whether oral or written, of any nature whatsoever with respect to the subject matter hereof. This Agreement is binding upon the parties hereto, their successors and permitted assigns.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Status: 22.09.2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_toggle][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen I. Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschlie\u00dflich. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine G\u00fcltigkeit. 2. Sofern der Besteller Unternehmer ist, gelten diese Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die gesamte Dauer laufender und k\u00fcnftiger Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn auf sie bei einem nachfolgenden Gesch\u00e4ft nicht ausdr\u00fccklich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a71 ANWENDUNGSBEREICH<br>(1) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen i.S.d. \u00a7310 Abs 1 BGB. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers haben ohne rechtliche Pr\u00fcfung keine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Sofern der Besteller Unternehmer ist, gelten diese Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die gesamte Dauer laufender und k\u00fcnftiger Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn auf sie bei einem nachfolgenden Gesch\u00e4ft nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Abweichende, im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dem Inhalt, dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung, ist ein zugrunder liegender schriftlicher Vertrag erforderlich, oder unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a72 VERTRAGSABSCHLUSS<br>(1) Vertragsabschluss und das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages richten sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grunds\u00e4tzen in Form von Angebot und Annahme nach den \u00a7\u00a7145 ff. BGB<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a73 \u00dcBERLASSENE DOKUMENTE UND UNTERLAGEN<br>(1) An allen dem Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten d\u00fcrfen diese Unterlagen nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche behalten wir uns vor.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a74 VERTRAGSUMFANG<br>(1) F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend, im Falle eines Angebots unsererseits dieses, jedoch im Falle einer zeitlichen Bindung unseres Angebots nur bei fristgem\u00e4\u00dfer Annahme; bei Frist\u00fcberschreitung sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Wir sind verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a75 PREIS UND ZAHLUNG<br>(1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk (Hauptwerk ICC Incoterms 2020 exclusive VAT and\/or taxes), einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Auf schriftlich ge\u00e4u\u00dferten Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar, frei an unsere Zahlstelle zu leisten und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlungsverzug d\u00fcrfen wir Verzugszinsen zum bank\u00fcblichen Satz berechnen, es sei denn, dass von uns ein h\u00f6herer oder vom Besteller ein niedrigerer Zinsausfall nachgewiesen wird. Unser Recht, Verzugszinsen in H\u00f6he des jeweils gesetzlichen Verzugszinssatzes zu fordern, bleibt in jedem Falle unber\u00fchrt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Der Mindestauftragswert betr\u00e4gt \u20ac 150,- netto, zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. F\u00fcr Bestellungen unter diesem Wert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von \u20ac 50, -.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(4) Unseren Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Kostenfaktoren zugrunde. Falls bis zur Lieferung - nicht jedoch innerhalb 4 Monaten nach Vertragsschluss - einschneidende Material-, Lohn- oder sonstige Kostenerh\u00f6hungen eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(5) Nehmen wir im Einzelfall aufgrund ausdr\u00fccklicher Vereinbarung Wechsel oder Schecks an, erfolgt dies nur zahlungshalber. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr rechtzeitige Vorlegung \u00fcbernehmen wir nicht. Bei Wechselzahlung gilt als Zahlungseingang der Tag der Einl\u00f6sung des Wechsels. Alle Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten des Bestellers.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a76 ZUR\u00dcCKBEHALTUNGSRECHTE<br>(1) Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a77 LIEFERZEIT<br>(1) Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung beim Besteller, jedoch nicht vor der Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der gegebenenfalls erforderlichen Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie dem Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen im Falle von h\u00f6herer Gewalt, insbesondere bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, hier wieder bei Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umst\u00e4nde bei unseren Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller unverz\u00fcglich mitteilen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(4) Wenn dem Besteller wegen einer Verz\u00f6gerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens entstanden ist, ein Schaden erw\u00e4chst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 1\/2 v. H., im ganzen aber h\u00f6chstens 2 ,5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df benutzt werden kann, es sei denn, dass vom Besteller ein h\u00f6herer oder von uns ein niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Wird der Versand aus Gr\u00fcnden, die vom Besteller zu vertreten sind, insbesondere aufgrund einer Anordnung des Bestellers, verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1\/2 v. H. des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a78 GEFAHR\u00dcBERGANG<br>(1) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller \u00fcber und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, \u00fcbernommen haben.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller \u00fcber; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie wesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus \u00a710 entgegenzunehmen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr den Besteller objektiv wertlos ist.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a79 EIGENTUMSVORBEHALT<br>(1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis s\u00e4mtliche unserer Forderungen - einschlie\u00dflich Wechselforderungen - gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche unserer Forderungen<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes berechtigt. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Vorschriften \u00fcber den Verbraucherdarlehensvertrag<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Anwendung finden, ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Wir k\u00f6nnen verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden, Waren weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in H\u00f6he des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden, Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(5) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage gem\u00e4\u00df \u00a7771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a710 GEW\u00c4HRLEISTUNGSRECHTE, M\u00c4NGELR\u00dcGE, REGRESSANSPR\u00dcCHE<br>(1) Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist. Vor R\u00fccksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Sollte im Einzelfall ein Mangel bei Gefahr\u00fcbergang vorliegen, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(4) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche, vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Minderung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel haften wir wie folgt:<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(a) Unsere Sachm\u00e4ngelhaftung erstreckt sich nur auf die zur Zeit des Gefahr\u00fcbergangs vorliegenden M\u00e4ngel. Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung (einschlie\u00dflich \u00c4nderungen und Instandhaltungen), ungeeignete Betriebsmittel,<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Wenn und soweit sich die Beanstandungen des Bestellers als unberechtigt erweisen, insbesondere Sch\u00e4den vorliegen, f\u00fcr die wir gem\u00e4\u00df dem vorstehenden Satz nicht haften, tr\u00e4gt der Besteller alle Kosten, die uns dadurch entstanden sind.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(b) Ist der Besteller Unternehmer, muss er uns M\u00e4ngel schriftlich nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen anzeigen, ansonsten unsere Leistung als genehmigt gilt:<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Offensichtliche M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich ab Anlieferung bzw., wenn Aufstellung oder Montage durch uns, oder wenn ein Probebetrieb vereinbart ist, ab Abschluss von Aufstellung, Montage oder Probebetrieb anzuzeigen, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten),<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(c) nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich ab deren Entdeckung anzuzeigen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(5) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir, sofern die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung finden, nach unserer Wahl, sofern die Vorschriften des Kaufvertragsrechts Anwendung finden, nach Wahl des Bestellers, zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung (nachfolgend: Nacherf\u00fcllung) verpflichtet. Wir sind berechtigt, die vom Besteller gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Das gilt nicht, soweit sich diese Kosten dadurch erh\u00f6hen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde; diese hat der Besteller zu tragen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(6) Schl\u00e4gt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verz\u00f6gert sich diese \u00fcber eine angemessene Frist hinaus, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Verg\u00fctung entsprechend zu mindern. Sofern die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung finden, ist der Besteller ferner in dringenden F\u00e4llen, insbesondere bei Gef\u00e4hrdung seiner Betriebssicherheit oder wenn ihm aus anderen Gr\u00fcnden unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfe Sch\u00e4den drohen, berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen (nachfolgend: Selbstvornahme) und von uns den Ersatz seiner notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Die Obliegenheit des Bestellers, uns unverz\u00fcglich von der geplanten Selbstvornahme zu unterrichten, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(7) Gem.\u00a7442 Abs. 1 Satz 1 BGB ergibt sich, dass die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsrechten beim Kaufvertrag ausgeschlossen ist, wenn der Besteller bei Vertragsschluss den Mangel kannte. Das Wissen des Bestellers muss bei Vertragsschluss vorliegen. Gem\u00e4\u00df \u00a7442 Abs. 1 S.2 BGB ist die Geltendmachung der Rechte des Bestellers zudem ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt hat und der Verk\u00e4ufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat. Bei Vorliegen einer Garantie durch den Verk\u00e4ufer ist nicht erforderlich, dass der Besteller den Mangel kennt oder nicht.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(8) Vertraglicher Haftungsausschluss gem. \u00a7444 BGB<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7444 BGB ergibt sich, dass die M\u00e4ngelrechte des K\u00e4ufers auch durch Vertrag ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verk\u00e4ufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(9) Eine gegebenenfalls gem\u00e4\u00df dem Produkthaftungsgesetz bestehende Haftung bleibt in jedem Falle unber\u00fchrt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(10) R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlich zwingenden M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(11) F\u00fcr Verschlei\u00dfteile wird keine Garantie \u00fcbernommen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a711 RECHTSMANGELHAFTUNG, INSBESONDERE PATENTE<br>(1) Unsere Haftung f\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel des Liefergegenstandes, insbesondere wegen der Verletzung von Urheberrechten, Marken, Patenten oder sonstigen Schutzrechten ist ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand auf einem Entwurf, insbesondere der Konstruktion des Bestellers beruht.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Soweit danach eine Haftung besteht, besteht sie in unserer Verpflichtung, den Besteller von Anspr\u00fcchen Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten, Marken, Patenten oder sonstigen Schutzrechten freizustellen. Zus\u00e4tzliche Voraussetzung f\u00fcr diesen Freistellungsanspruch ist, dass<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(a) der Besteller uns im gesetzlichen Rahmen die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Einflussnahme auf die Auseinandersetzung mit dem angeblichen Inhaber des behaupteten Schutzrechts erm\u00f6glicht, insbesondere im Rahmen eines Rechtsstreits mit diesem (unter Einschluss unseres Rechts, einen Prozessvergleich zu schlie\u00dfen), und uns bei dieser Auseinandersetzung - soweit zumutbar - unterst\u00fctzt, insbesondere durch unverz\u00fcgliche \u00dcbermittlung der im Rahmen dieser Auseinandersetzung erforderlichen und uns nicht zug\u00e4nglichen Informationen gegen Erstattung seiner erforderlichen Aufwendungen durch uns,<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(b) dass die behauptete Rechtsverletzung ausschlie\u00dflich auf der Verletzung unserer vertraglichen Pflichten, insbesondere auf der Bauweise des Liefergegenstandes, insbesondere nicht auf einer uns nicht zurechenbaren Verwendung des Liefergegenstandes, insbesondere auf der Verbindung oder dem Gebrauch im Zusammenhang mit anderen Produkten beruht.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Wir haben das Recht, uns von den in Abs.1 \u00fcbernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass wir entweder:<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(a) die erforderlichen Lizenzen bez\u00fcglich der angeblich verletzten Schutzrechte beschaffen oder<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(b) dem Besteller einen ge\u00e4nderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verf\u00fcgung stellen, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bez\u00fcglich des Liefergegenstandes beseitigen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a712 HAFTUNGSBESCHR\u00c4NKUNG F\u00dcR SONSTIGE PFLICHTVERLETZUNGEN<br>(1) Soweit Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung in Rede stehen, gelten die Bestimmungen zum Ausschluss beziehungsweise Grenzen unserer Haftung (s.o.).<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a713 ANPASSUNG DER LEISTUNGSPFLICHTEN<br>(1)Unbeschadet des Ausschlusses bzw. der Grenzen unserer Haftung gem\u00e4\u00df vorstehend \u00a7\u00a710,11 der AGB stehen uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Leistungsverweigerungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 275 Abs. 2 BGB wegen sogenannter faktischer Unm\u00f6glichkeit bzw. das Recht zu, wegen St\u00f6rung der Gesch\u00e4ftsgrundlage gem\u00e4\u00df \u00a7 313 BGB, insbesondere im Falle nicht nur vor\u00fcbergehend vorliegender Umst\u00e4nde gem\u00e4\u00df vorstehend eine Anpassung des Vertrags zu verlangen bzw. vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, \u00a7313 Abs.1, 3 BGB.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>\u00a714 GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND<br>(1)Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber den Warenkauf vom 11.04.1980. \u00d6rtlicher und internationaler Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten, einschlie\u00dflich Wechsel - und Scheckprozessen, ist unser Hauptsitz, oder der Sitz unserer f\u00fcr die Lieferung zust\u00e4ndigen Zweigniederlassung. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Stand: 01.01.2022<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>ANHANG I<br>(1)Gem. \u00a7307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegen\u00fcber von Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies f\u00fchrt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der \u00a7\u00a7308,309 BGB \u00fcber die Auslegung des \u00a7307 BGB auch im kaufm\u00e4nnischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen. Die Klauselverbote des \u00a7308 sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern \u00fcbertragbar, weil in ihren Wertungsspielr\u00e4umen die kaufm\u00e4nnischen Besonderheiten ber\u00fccksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des \u00a7309 BGB eine derart pauschale L\u00f6sung nicht m\u00f6glich. Der Versto\u00df gegen \u00a7309 BGB ist aber auch bei dem Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz f\u00fcr die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallpr\u00fcfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Wir als AP&amp;S International GmbH verpflichten uns dem Transparenzgebot. Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verst\u00e4ndlich ist. Dieses Gebot bedeutet ferner, dass intransparente Klauseln per se, ohne hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch f\u00fcr Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grunds\u00e4tzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Gew\u00e4hrleistungsrecht<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Bei Kauf und Werkvertrag kann durch AGB die Gew\u00e4hrleistungsfrist verk\u00fcrzt werden.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(4) M\u00e4ngelanzeigepflicht<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>F\u00fcr nicht offensichtliche M\u00e4ngel darf die M\u00e4ngelanzeigefrist nicht k\u00fcrzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>ANHANG II<br>(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(2) Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand und f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Gesch\u00e4ftssitz, AP&amp;S International GmbH, Obere Wiesen 9, 78166 Donaueschingen, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(4) Die verschuldensabh\u00e4ngigen Anspr\u00fcche wie Schadensersatz sind von den Gew\u00e4hrleistungsbeschr\u00e4nkungen nicht erfasst.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(5) Aufwendungsersatz bei Nacherf\u00fcllung:<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Der Verk\u00e4ufer hat gem\u00e4\u00df \u00a7439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen (zum Beispiel Transportwege, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden. Die aktuelle Gesetzeslage zur Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7439 Abs.3 BGB bestimmt, dass der Verk\u00e4ufer im Rahmen der Nacherf\u00fcllung verpflichtet ist, dem K\u00e4ufer die notwendigen Aufwendungen f\u00fcr den Aus- und Einbau oder die Anbringung der mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache gem\u00e4\u00df ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat. Gem. \u00a7445 BGB kann der Verk\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus seinen Lieferanten in Regress nehmen. Der Verk\u00e4ufer haftet aber nur dann, wenn der K\u00e4ufer gutgl\u00e4ubig war. Die Rechte des K\u00e4ufers sind mithin ausgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer im Zeitpunkt des Einbaus den Mangel kannte oder infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht kannte.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(6) Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Jeglicher Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Verwenders beruhen sind unwirksam.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>(7) Verzugszinsen<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Ab Beginn des Verzugs schuldet der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer zus\u00e4tzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Bei Kaufvertr\u00e4gen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8% \u00fcber dem Basiszinssatz erh\u00f6ht. Die tagesaktuellen Basiszinss\u00e4tze k\u00f6nnen Sie auf der Homepage der Bundesbank entnehmen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>ANHANG III<br>(1) Datenschutzrecht<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Der Besteller erm\u00e4chtigt die AP&amp;S International GmbH unter Verzicht auf eine Mitteilung dar\u00fcber, personenbezogene Daten im Rahmen der Zul\u00e4ssigkeit des BDSG und soweit es zur Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses notwendig ist, zu verarbeiten und den mit der Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses innerhalb der AP&amp;S International GmbH befassten Personen zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-1287","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1287","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1287"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1287\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23222765,"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1287\/revisions\/23222765"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ap-s.de\/zh\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1287"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}